Rentenfälle über Grenzen hinweg
Wir bündeln internationale Zeiten, beschaffen Nachweise und sprechen die Sprache der Institutionen.
Länderfokus
- Polen (ZUS): Anrechnung polnischer Zeiten, Archivsuche, Bestätigungen
- Ukraine: Nachweise aus Arbeitsbüchern, behördliche Bestätigungen
- EU/EWR/Schweiz: Koordination über E‑Formulare und Trägerkommunikation
- Nicht‑EU: Individuelle Vorgehensweisen, konsularische Beglaubigungen
- Osteuropa allgemein: Namensschreibweisen, verlorene Archive, Kriegszeiten
Was wir international übernehmen
- Beschaffung und Prüfung von Dokumenten im Ausland
- Koordination mit ausländischen Institutionen und der DRV
- Unterstützung bei E205, E207 und vergleichbaren Formularen
- Nachweise der Beschäftigung/Versicherung im Ausland
- Übersetzung und notarielle Beglaubigung
- Laufende Kommunikation mit DRV und lokalen Stellen
Spezialfälle
- Lücken im Rentenverlauf und widersprüchliche Einträge
- Abweichende Schreibweisen von Namen und Orten
- Verlorene oder beschädigte Archive
- Kriegs- und Migrationsunterbrechungen
Fragen zu internationalen Abkommen
Wie funktionieren EU‑Regelungen?
Zeiten aus EU‑Staaten werden koordiniert angerechnet. Zuständig bleibt der Träger des Wohn- oder Beschäftigungsstaats.
Wie wirken bilaterale Verträge (z. B. PL, UA)?
Verträge regeln die gegenseitige Anerkennung. Details hängen vom jeweiligen Abkommen und der Beleglage ab.
Wie lange dauern Verfahren?
Je nach Staat und Archivlage 8–24 Wochen, teils länger bei Beglaubigungen.
Welche Nachweise sind nötig?
Arbeitsbücher, Lohnzettel, Verträge, Bescheinigungen der Träger, Identitätsdokumente.
In welcher Sprache müssen Unterlagen vorliegen?
Grundsätzlich in Deutsch oder mit beglaubigter Übersetzung.
Fall schildern
Beschreiben Sie kurz Ihre Stationen und vorhandenen Nachweise – wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
Hinweis
RentenKlar International ist keine öffentliche Stelle. Ergebnisse hängen von Prüfungen und Entscheidungen der zuständigen Institutionen ab.